Kaufverträge

Kaufverträge

Ob beim Bäcker oder Online-Shopping: bei derartigen Kaufgeschäften handelt es sich stets um Kaufverträge, welche im alltäglichen Leben kaum eine Rolle spielen. Bei einem größeren Geschäftsvorgang hingegen kann ein Kaufvertrag finanzielle und persönliche Konsequenzen haben, wenn dieser beispielsweise nicht rechtmäßig ist oder das Objekt unerwartete Mängel aufweist.

 

Aufgrund der Komplexität dieses Rechtsgebiets ist die Überprüfung und professionelle Gestaltung individueller Kaufverträge durch einen erfahrenen Notar umso wichtiger. In unserer Notariatskanzlei Dr. Heinz Neuschmid in Wörgl stellt das Kaufvertragsrecht einen Schwerpunkt dar. Wir stehen Ihnen sowohl im Raum Kufstein (Tirol) als auch in ganz Österreich unterstützend zur Seite und bieten Ihnen eine kompetente Rechtsbetreuung auf diesem Gebiet an.

Ihr versierter Partner für Vertragserstellungen
Kaufverträge: Eine sichere Angelegenheit

Wenn es darum geht, Immobilien zu erwerben oder eine Anschaffung in ähnlicher Größenordnung zu tätigen, sollten Sie bei der Aufsetzung des betreffenden Kaufvertrags auf das Fachwissen sowie die Kompetenz eines Notars zurückgreifen. Mit dem Team des Notariats Dr. Heinz Neuschmid aus Wörgl wissen Sie einen Partner an Ihrer Seite, welcher auf dem umfangreichen und komplexen Gebiet der Kaufverträge sowohl über das notwendige rechtliche Know-how als auch über jahrelange Erfahrung verfügt.

Für unsere Klienten im Raum Kufstein (Tirol) und in ganz Österreich übernehmen wir die Errichtung von Kaufverträgen, welche sich unter anderem durch ihre Detailgenauigkeit auszeichnen. Bereits im Vorfeld beraten wir Sie ausführlich zu Ihrem Vorhaben und setzen Sie zudem über jegliche Eventualitäten in Kenntnis. Das betrifft die unterschiedlichsten Aspekte, wie die Klärung der Frage, ob es sich beim Verkäufer der Immobilie auch garantiert um dessen Eigentümer handelt oder ob das betreffende Objekt tatsächlich zur Gänze lastenfrei ist.

Was ist ein Kaufvertrag?

Ein Kaufvertrag ist ein standardisierter Vertragstyp des österreichischen Schuldrechts, welcher die Einigung der Vertragsparteien über ein Kaufobjekt festhält. Im Kaufvertrag werden die Pflichten und Rechte des Verkäufers sowie des Käufers geregelt. Mit dem Abschluss des Kaufvertrages trägt der Verkäufer die Verpflichtung, dem Käufer das betreffende Objekt frei von Mängeln zu übergeben. Der Käufer hingegen ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und den entsprechenden Kaufgegenstand anzunehmen. Bei den Objekten kann es sich sowohl um Sachen, Rechte, Forderungen oder sonstige Positionen handeln, dabei kann nicht nur die Unterzeichnung eines Kaufvertrags zu weitreichenden finanziellen und persönlichen Konsequenzen führen, sondern auch die Erstellung eines Vertrags ohne fachliche Beratung durch einen Notar.

Was sollte bei einem Kaufvertrag für Immobilien beachtet werden?

Sollten Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, muss für den Kaufvertrag ein Notar hinzugezogen werden. Die Hauptaufgabe des Notars ist stets das Aufsetzen des Kaufvertrags. Im Kaufvertrag wird der Kaufpreis der Immobilie ebenso festgeschrieben wie die einzelnen Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers.

 

Damit der Kaufvertrag rechtskräftig ist, muss er in schriftlicher Form vorliegen und folgende Anforderungen erfüllen:


  • Name und Anschrift aller Vertragsparteien
  • Beschreibung des Kaufgegenstandes
  • Kaufpreis, Zahlungstermin und Zahlungsmodalitäten
  • Objektzustand und vorhandene Mängel
  • Datum für den wirtschaftlichen Übergang und die Übergabe der Immobilie
  • Gewährleistungsregelung (hier gilt meist “gekauft wie gesehen”)
  • Verzugszinsregelung


Neben der konkreten Vertragserrichtung übernimmt das Team des Notariats Dr. Heinz Neuschmid in Wörgl zudem sämtliche notwendige Antragstellungen und Beurkundungen. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Selbstberechnung der Immobilienertragsteuern oder der Grunderwerbssteuern. Nach einem Geschäftsabschluss erfolgt die Eintragung im Grundbuch mittels Grundbuchsantrag. Des Weiteren wird der Verkäufer bezüglich der Höhe des Kaufpreises in Kenntnis gesetzt.

Wie geht es nach der Unterzeichnung eines Kaufvertrages weiter?

Sollten sich beide Parteien einig sein und den Kaufvertrag unterschrieben haben, übernimmt der Notar anschließend alle weiteren Schritte. Diese umfassen unter anderem die Eintragung einer Ranganmerkung ins Grundbuch. (Anmerkung: Auflassungsvormerkung ist deutsches Recht). Damit wird die Immobilie einerseits für Sie reserviert und andererseits schützt es Sie vor zusätzlichen Belastungen der Immobilie, da der Verkäufer keine neuen Schulden mehr in das Grundbuch eintragen darf.

 

Die Eigentumsüberschreibung erfolgt erst, nachdem Sie sowohl die Grunderwerbsteuer als auch sämtliche Notarkosten und Grundbuchsgebühr bezahlt haben. An dieser Stelle muss der komplette Kaufpreis beglichen werde, woraufhin die Übergabe der Immobilie mit der Bestätigung über die Eintragung ins Grundbuch folgt. Damit ist der Immobilienkauf abgeschlossen und Sie sind rechtmäßiger Besitzer mit allen Rechten und Pflichten.

Kann ein Kaufvertrag rückgängig gemacht werden?

Grundsätzlich ist ein Rücktritt von einem notariell beglaubigten Kaufvertrag nicht möglich. Sobald die Parteien den Kaufvertrag unterschrieben haben, müssen sie die angegebene Vereinbarung erfüllen. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht lediglich bei erheblichen Mängeln, sofern es sich um eine neue Immobilie handelt. Die jeweilige Partei kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn vorhandene Mängel arglistig verschwiegen wurden oder der Kaufpreis nicht wie vereinbart bezahlt wurde. Sollte der Käufer den vereinbarten Preis aufgrund unterschiedlicher Umstände nicht bezahlen, haftet dieser mit seinem gesamten Vermögen bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Experten in Wörgl: Notariatskanzlei Dr. Heinz Neuschmid

Um die eigenen Vorteile zu sichern und eventuelle Nachteile sowie Risiken zu minimieren, ist die Unterstützung durch einen kompetenten Notar unumgänglich. In unserer Notariatskanzlei in Wörgl stehen Ihnen unsere Experten sowohl für die professionelle Überprüfung als auch für die Gestaltung eines Kaufvertrags zur Verfügung.

 

In unserer Notariatskanzlei Dr. Heinz Neuschmid in Wörgl bieten wir Ihnen folgende Leistungen im komplexen Bereich des Kaufrechts:


  • Kompetente Beratung durch langjährige Erfahrung rund um das Thema Kaufvertrag
  • Detailgenaue Gestaltung des Kaufvertrages
  • Überprüfung eines abgeschlossenen Kaufvertrages auf seine Rechtmäßigkeit
  • Erfahrenes Fachpersonal für vertragsrechtliche Angelegenheiten, das Sie persönlich und fachkundig berät
  • Antworten auf sämtliche Fragen rund um das Vertragsrecht


Als erfahrene Notariatskanzlei mit zahlreichen Experten beraten wir unsere Klienten fachlich und diskret, nicht nur im Raum Kufstein (Tirol), sondern in ganz Österreich. Auf Wunsch erhalten Sie von uns professionelle Unterstützung bei einem Vertragsentwurf oder bei der Erstellung eines individuellen Kaufvertrags. Mit unserem juristischen Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten.

 

Sie benötigen eine rechtliche Beratung im Bereich Erbrecht oder Testamenterstellung? Neben dem Testament und Erbrecht bieten wir Ihnen zudem auch weitere Leistungen in den Gebieten des Grundbuchsrecht, Gesellschaftsrecht sowie der Vorsorge an.

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