Adresse
Bahnhofstraße 38/3, 6300 Wörgl
In Hinblick auf den Bereich Testament und Erbrecht bietet die Kanzlei von Dr. Heinz Neuschmid in Wörgl eine Reihe von unverzichtbaren Leistungen, die Ihnen einerseits zu Ihrem Recht verhelfen und andererseits dafür Sorge tragen, dass Sie in diesem hochkomplexen Gebiet im Fall der Fälle auf der sicheren Seite sind.
Es besteht die Möglichkeit, als Erblasser die gesetzliche Erbfolge auszuschließen.
Sogenannte familienfremde Personen, insbesondere Ihr Lebensgefährte, kann als Erbe eingesetzt werden.
Sie können mithilfe unserer Unterstützung Vermächtnisse anordnen sowie Auflagen erteilen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, leibliche Kinder oder Elternteile auf den gesetzlichen Pflichtteil zu setzen. Dieser entspricht der Hälfte des Erbteils und es besteht lediglich ein Anspruch auf eine entgeltliche Abfindung.
Des Weiteren kann der Erblasser diesen Pflichtteil mindern bis hin zur Enterbung einzelner Personen.
Ein Testament zu verfassen, stellt eine anspruchsvolle und höchstpersönliche Angelegenheit dar. Unsere Experten sind Ihr richtiger Ansprechpartner, um Ihre entsprechenden Angelegenheiten auch über Ihr Ableben hinaus bestmöglich zu regeln.
Beachten Sie bitte, dass ein eigenhändig geschriebenes Testament grundsätzlich Gültigkeit hat, sofern es von Ihnen unterschrieben wurde. Allerdings enthalten derartige private Testamente häufig Fehler bzw. missverständliche Formulierungen, da sie in Ermangelung jedweder juristischer Kenntnis verfasst wurden – das gilt sowohl in Hinblick auf die Gültigkeit als auch inhaltlich. Darüber hinaus empfiehlt es sich auch, sich bei ausgewiesenen Experten über allfällige steuerrechtliche Aspekte eines Testaments zu erkundigen.