Adresse
Bahnhofstraße 38/3, 6300 Wörgl
Ist Ihr letzter Wille durch die gesetzliche Erbfolge ausreichend geregelt oder ist in Ihrem individuellen Fall doch die Errichtung eines Testaments empfehlenswert? Die Kanzlei Dr. Heinz Neuschmid steht Ihnen in dieser und vielen anderen Fragen rund um Erbrecht und Testamentserstellung mit jahrelanger Erfahrung und einem Fachwissen auf dem aktuellsten Stand beratend zur Seite.
Kompetente Beratung in allen Fragen rund ums Testament
In vielen Fällen ist die gesetzliche Erbfolge nicht im Interesse des Erblassers. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig an die Errichtung eines Testamentes zu denken – denn nur so kann gewährleistet sein, dass Ihr Nachlass nach Ihrem Tod wirklich Ihren Wünschen entsprechend aufgeteilt wird! Notar Dr. Heinz Neuschmid berät Sie Ihrer individuellen Situation entsprechend und weist auf wichtige Details hin, die es zu beachten gilt!
Gründe für eine Testamentserstellung beim Notar
Die Regelung Ihrer vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu Lebzeiten sichert nicht nur, dass Ihr letzter Wille Gültigkeit hat, sondern trägt auch zur Vermeidung von Streitigkeiten und Missverständnissen unter den Hinterbliebenen bei. Ihr Notar hilft Ihnen bei der richtigen Formulierung und trägt Sorge, dass Ihre Wünsche formal korrekt und rechtlich fundiert festgehalten werden!
Ihr Vorteil: Mehr Sicherheit bei der Testamentserstellung
Wenn Sie Ihr Testament selbständig zu Hause verfassen, besteht immer die Gefahr von Formmängeln und Unvollständigkeit, was eine Ungültigkeit Ihres letzten Willens nach sich ziehen würde. Ein von Ihrem Notar errichtetes Testament bietet Ihnen nicht nur den Vorteil, dass Sie bei der Erstellung kompetent beraten werden, sondern auch Sicherheit: Denn Ihr Testament wird in unserer Kanzlei verwahrt und im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert. So können Sie sicher sein, dass Ihrem Testament nach Ihrem Tod im Verlassenschaftsverfahren auch wirklich entsprochen wird und es nicht verloren gehen oder unterdrückt werden kann!
Wer erbt, wenn Sie kein Testament hinterlassen?
Liegt nach Ihrem Tod kein gültiges Testament vor, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass die nächsten Verwandten und der Ehegatte erben – weiter entfernte Verwandte sind dabei von der Erbfolge ausgeschlossen. Wenn weder Verwandte noch Ehegatte existieren, geht das Vermögen an die Republik Österreich. Der einzige Weg, um Ihren Nachlass nach Ihren individuellen Wünschen zu regeln, besteht in der Errichtung eines Testaments!
Haben Sie Fragen zum Thema Testament oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Ihr Notar steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite – kontaktieren Sie uns!